ATP = Alltagstauglichkeitsprüfung
in Oberösterreich
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ATP PRÜFUNG
Alltagstauglichkeitsprüfung in Oberösterreich
Mindestalter: 12 Monate
Prüfungstermine:
Sa, 1. August 2026 ab 8.00 Uhr
Fr, 25. September 2026 ab 14.00 Uhr
So, 18. Oktober 2026 ab 8.00 Uhr
Sa, 21. November 2026 ab 8.00 Uhr
Sa, 12. Dezember 2026 ab 8.00 Uhr
individuelle Vereinbarung möglich!
Kosten = € 75,00 (inkl. Unterlagen)
Vor dem Prüfungsantritt empfehlen wir eine Einzelstunde, um dich und deinen Hund optimal auf die Alltagstauglichkeitsprüfung vorzubereiten.
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Die Alltagstauglichkeitsprüfung in Oberösterreich, auch "ATP" genannt, gemäß Abs 1 hat verpflichtend folgende Inhalte zu umfassen und ist in folgender Reihenfolge zu absolvieren:
1. Unbefangenheitsüberprüfung des Hundes
Der Chip des Hundes wird abgelesen. Der Hund darf kein unbeherrschbares ängstliches oder aggressives Verhalten zeigen.
2. Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund
Pflegehandlungen müssen am Hund durchgeführt werden (Pfoten, Zähne, Krallen begutachten).
3. Prüfungsteil im Verkehr mit folgenden, in der Reihenfolge variablen Situationen:
a) Begegnung mit einer Personengruppe (sechs Personen)
b) Begegnung mit einer Radfahrerin bzw. einem Radfahrer oder einer Scooter-Fahrerin bzw. einem Scooter-Fahrer
c) Begegnung mit einem vorbeifahrenden Auto
d) Begegnung mit einer Joggerin bzw. einem Jogger oder einer Inline-Skaterin bzw. einem Inline-Skater
e) Begegnung mit einem anderen Hund
f) Begegnung mit einer Person mit einer Gehhilfe oder mit einer Nordic-Walkerin bzw. einem Nordic-Walker
g) Begegnung mit einer Person mit einem Kinderwagen.
GROSSE HUNDE
Alle bereits gemeldeten Hunde, sind von dieser Regelung nicht betroffen!
Als Große Hunde gelten ab 1.12.2024 jene die das Körpergewicht über 20 kg oder der Widerristhöhe über 40 cm entsprechen. Ab dem 12. Lebensmonat muss dies, wenn es nicht eindeutig nachweisbar ist, von einem Tierarzt bestätigt werden.
SPEZIELLE RASSEN
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu gelten als "spezielle Rassen" und müssen, auch wenn bereits angemeldet, alle eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Eine Maulkorbpflicht besteht ab 1.12.2024 - davon ausgenommen werden, kann man mit einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (s. Liste der Anbieter u.)

